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1. Juni 2021 | 16:22 Uhr
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Jurist sieht Hotelgäste als Geschädigte von Bestpreisklausel

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Jenseits der Hotellobby – jetzt hören

Der neue Podcast für zukunftsgerichtete Hoteliers. Jeden Monat sprechen Mews & Ronald M. Arndt mit führenden Köpfen der Branche über das, was Hotels heute und morgen bewegt. 

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Nach dem BGH-Urteil gegen die Bestpreisklauseln von Booking sieht Kartellrechtler Thomas Thiede Firmenkunden und Gäste als Geschädigte an, nicht Hotels. Sie seien eher Beteiligte an der Verhaltensweise und hätten mit Booking die Preise hochgehalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüfe nun "in alle Richtigen", ob eine Musterfeststellungsklage möglich sei. Handelsblatt (Abo)

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