Jurist sieht Hotelgäste als Geschädigte von Bestpreisklausel
Interessenbekundungsverfahren Schloss Berge, Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen-Buer besteht die Möglichkeit, das repräsentative Schloss Berge mit Gastronomie, Biergarten und Hotelzimmern zu pachten. Die stilvolle und gehobene Anlage liegt inmitten eines weitläufigen Parks. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren
Nach dem BGH-Urteil gegen die Bestpreisklauseln von Booking sieht Kartellrechtler Thomas Thiede Firmenkunden und Gäste als Geschädigte an, nicht Hotels. Sie seien eher Beteiligte an der Verhaltensweise und hätten mit Booking die Preise hochgehalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüfe nun "in alle Richtigen", ob eine Musterfeststellungsklage möglich sei. Handelsblatt (Abo)