Jurist sieht Hotelgäste als Geschädigte von Bestpreisklausel
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Nach dem BGH-Urteil gegen die Bestpreisklauseln von Booking sieht Kartellrechtler Thomas Thiede Firmenkunden und Gäste als Geschädigte an, nicht Hotels. Sie seien eher Beteiligte an der Verhaltensweise und hätten mit Booking die Preise hochgehalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüfe nun "in alle Richtigen", ob eine Musterfeststellungsklage möglich sei. Handelsblatt (Abo)