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16. August 2021 | 17:16 Uhr
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Mailen

Negative Berichte auf Portal "Topf Secret" rechtens

"Wer einen Ekel-Betrieb führt, muss sich negative Berichterstattung gefallen lassen", kommentiert die Verbraucherorganisation Foodwatch das Urteil des Landgerichts Schweinfurt. Hier wiesen die Richter ein Unternehmen in die Schranken, dass negative Kontrollberichte der Lebensmittelbehörden auf dem Hygienepranger-Portal "Topf Secret" löschen lassen wollte. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungsfreiheit überwiegen die unternehmensbezogenen Interessen. AHGZ

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