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9. September 2021 | 15:15 Uhr
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Schweiz plant 3G-Regel und Einreisebeschränkungen

Vom 13. September an gilt in Innenräumen von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Indoor-Events eine Zertifikatspflicht. Für den Einlass müssen Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. Außerdem wird eine Test- oder Quarantänepflicht für nicht geimpfte oder genesene Einreisende diskutiert.

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In der Schweiz gilt für die Innenräume von Restaurants bald eine Zertifikatspflicht

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Auch bei den Eidgenossen spitzt sich die Situation im Hinblick auf das Corona-Infektionsgeschehen zu. In einem Bericht des Schweizer Bundesrates heißt es:

"Die Lage in den Spitälern bleibt angespannt, die Intensivstationen sind sehr stark ausgelastet. In einigen Kantonen werden Operationen verschoben und verschiedentlich werden auch Patientinnen und Patienten in andere Spitäler verlegt. Ein rascher Anstieg der Hospitalisationen und damit eine Überlastung der Spitäler kann aufgrund der kühler werdenden Temperaturen im Herbst nicht ausgeschlossen werden. Die Zahl der Ansteckungen ist weiterhin hoch und in den letzten Tagen zeichnete sich eine leichte Zunahme der Viruszirkulation ab. Der Anteil der nichtimmunen Bevölkerung ist zudem weiterhin zu groß, um eine weitere starke Infektionswelle zu verhindern. Obwohl das Interesse an der Impfung etwas zugenommen hat, ist die Impfgeschwindigkeit nach wie vor tief."

Für Ungeimpfte wird es ungemütlich

Knapp 52 Prozent der Bevölkerung der Schweiz sind bislang vollständig geimpft. Dagegen will die Regierung mit der sogenannten Zertifikatspflicht für Menschen über 16 Jahren angehen, die bis zum 24. Januar befristet ist. Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis.

Im Innern von Restaurants und Bars gilt die Zertifikatspflicht ab Montag, 13. September. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos werde auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt, heißt es. Auf Terrassen ist dagegen kein Zertifikat nötig, ebenso nicht beim Straßenausschank und in der Gastronomie in Transitbereichen von Flughäfen.

Mehrere Tests oder Quarantäne

Für die Einreise von Touristen solle „im Hinblick auf die Herbstferien ein wirksames Einreiseregime etabliert werden“, teilt der Bundesrat weiter mit. Dazu schlägt er zwei Alternativen vor. Variante 1 setzt auf die wiederholte Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Einreisenden. Sie sollen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen müssen, egal woher sie kommen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss dem Kanton übermittelt werden. Beide Tests sind kostenpflichtig.

Variante 2 sieht ebenfalls vor, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen bei der Einreise ein negatives Testresultat vorweisen müssen. Anstelle eines zweiten Tests müssen diese Personen nach ihrer Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Die Eingereisten können die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen Testergebnis aufheben. Über die neuen Einreisebedingungen soll voraussichtlich am 17. September entschieden werden, in Kraft treten könnten sie vom 20. September an.

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