Stadt Köln treibt überfällige Bettensteuer ein
Um der Verjährung zu entgehen, erhalten Hunderte Personen, die im Jahr 2016 Wohnungen über ein Onlineportal an Touristen vermietet haben, jetzt eine Aufforderung zur Nachzahlung. Es scheint ein offenes Geheimnis zu sein, dass es sich bei dem "weltweit agierenden Onlinevermittlungsportal" um Airbnb handele. Durch Amtshilfe des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn bekam die Stadt Zugriff auf 5.573 relevante Datensätze. Kölnische Rundschau