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28. Februar 2026 | 20:16 Uhr
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Das Tariftreuegesetz betrifft auch die Hotellerie

Der Bundestag hat das Tariftreuegesetz (BTTG) verabschiedet. Künftig sollen Bundesaufträge nur an Unternehmen gehen, die Tarifverträge oder gleichwertige Bedingungen einhalten. Es gilt nicht nur für große Investitionen, sondern auch für Dienstleistungsaufträge und somit für Kongresse, Tagungen und Hotelleistungen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Tarif Lohn

Das Tariftreuegesetz soll Lohndumping bei Bundesaufträgen verhindern

Das Gesetz soll die Tarifbindung stärken und Lohndumping bei staatlichen Vergaben eindämmen. Die Bundesregierung will damit verhindern, dass Anbieter mit niedrigen Löhnen Bundesaufträge erhalten. Tarifgebundene Unternehmen sollen im Wettbewerb nicht länger benachteiligt werden.

Das BTTG gilt erst ab einem Volumen von 50.000 Euro

Das BTTG greift in der Regel ab einem geschätzten Auftragsvolumen von 50.000 Euro, in Einzelfällen erst ab 100.000 Euro. Es gilt nicht für Lieferverträge und Aufträge der Bundeswehr. Wichtig für die Hotellerie: Bei Rahmenvereinbarungen (z. B. jährliche Abrufkontingente für Übernachtungen eines Ministeriums) ist der geschätzte Gesamtwert des Vertrages ausschlaggebend, nicht die einzelne Zimmerbuchung. Somit fallen auch viele Beherbergungsverträge unter diese Regelung.

Auswirkungen auch auf Unternehmen der Hotelwirtschaft

Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass sie Tarifverträge einhalten, wenn sie Bundesaufträge ausführen wollen. Für Hotels bedeutet dies konkret: Werden Tagungen, Kongresse oder Großveranstaltungen für Bundesbehörden ausgerichtet, müssen nicht nur die eigenen Mitarbeiter nach Tarif bezahlt werden. Das Hotel haftet auch dafür, dass eingesetzte Subunternehmer, etwa externe Reinigungsfirmen, Sicherheitsdienste oder Caterer, diese Standards einhalten. Verstöße können zu Vertragsstrafen von bis zu 10 Prozent des Auftragswertes führen. Voraussichtlich im März soll sich der Bundesrat mit dem Tariftreuegesetz befassen.

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