Sterne auf Google nur bei gültiger Dehoga-Klassifizierung
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Google ab sofort in Deutschland gelegene Hotels auf seinen Suchergebnisseiten nur noch dann als "X-Sterne-Hotel" anzeigen darf, wenn dem eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung des Dehoga zugrunde liegt.

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Die Wettbewerbszentrale klagte gegen die verwirrende Darstellung von Hotelsternen bei Google
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Gegen die bisherige, verwirrende Darstellung von Hotelsternen bei Google hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. "Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu "Sterne-Hotels". Dagegen haben wir uns aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit und des Verbraucherschutzes mit Erfolg gewandt“, erklärt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.