Tarifparteien einigen sich auf Folgeregelung für "Hogarente"
Für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine Anschlusslösung an die bisherige „Hogarente“ gefunden und zwischen den Tarifvertragsparteien Dehoga und NGG verabredet worden. Die bundesweit einheitlichen Tarifverträge gelten rückwirkend zum 1. Januar 2019.
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Die jetzt vereinbarte Branchenlösung schaffe die ersten auf Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) neu verhandelten Flächentarifverträge in Deutschland, teilt der Dehoga mit. Festgeschrieben ist darin eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von 150 auf 240 Euro pro Mitarbeiter im Jahr. Außerdem zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur freiwilligen Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter in Höhe von 16 Prozent. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Umwandlung tariflicher Entgeltbestandteile in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Versicherungspartner für die betriebliche Altersversorgung ist Signal Iduna. Die Versicherung habe die Tarifparteien "mit einer Beitragsgarantie von Anfang an, ihrer zielgruppenbezogenen Beratungskompetenz und einer einfachen und digitalen Verwaltung überzeugt", erklärt der Dehoga.