In Mecklenburg-Vorpommern entfallen nach Aussage von Woitendorf über 80 Prozent der Übernachtungen auf sogenannte Orte mit Prädikat, also zum Beispiel Kurorte, schreibt die Ostsee-Zeitung. Das ziehe im Regelfall Abgaben für Touristen nach sich, die in kommunalen Satzungen festgeschrieben sind. Tritt das Bürokratie-Entlastungsgesetz, in dem die Neuerungen zur Hotelmeldepflicht festgeschrieben sind, ohne ausreichende Übergangsfrist in Kraft, können die Satzungen nicht schnell genug angepasst werden, was wiederum Investitionen gefährde, erklärt Woitendorf. Er wünscht sich deswegen eine Übergangsfrist, die über den Sommer hinaus geht. Das Gesetz liegt derzeit dem Bundesrat zur Stellungnahme vor.
