Überbrückungshilfe IV gilt bis Ende März
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Die bisherige Überbrückungshilfe III plus wird ab Januar als Überbrückungshilfe IV bis Ende März fortgeführt. Die Zugangsvoraussetzungen bleiben unverändert. "Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 Prozent für diese Unternehmen", erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Tageskarte