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17. Mai 2022 | 13:41 Uhr
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Mailen

Verfassungsrichter erklären Bettensteuer für rechtens

Die seit 2005 in vielen Städten erhobene Bettensteuer für Hotelübernachtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter wiesen vier Verfassungsbeschwerden von Hotels als unbegründet zurück. Der Dehoga zeigt sich "maßlos enttäuscht".

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die Bettensteuer als unbegründet abgelehnt

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einem Beschluss vier Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung einer Übernachtungsteuer als unbegründet zurückgewiesen. Vier Hotels aus Hamburg, Bremen und Freiburg hatten gegen die sogenannte Bettensteuer durch alle Instanzen geklagt und sind letztendlich gescheitert.

Die Richter haben entschieden, dass die Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Länder haben die der Besteuerung zugrundeliegenden Gesetze kompetenzgemäß erlassen. Die Regelungen für die Übernachtungssteuer sind auch materiell mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Richter. "Sie belasten die betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig", heißt es in dem Beschluss. "Der Gesetzgeber kann zudem beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen, muss dies aber nicht."

Der Dehoga und der Hotelverband reagierten mit Unverständnis auf das Urteil. "Wir sind maßlos enttäuscht über diese Entscheidung, auf die wir über sechs Jahre gewartet haben", heißt es in einer Erklärung der beiden Verbände, die die Verfassungsbeschwerden unterstützt hatten. "Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen." Jede Stadt müsse ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe von der Pandemie erholten. Da seien neue Belastungen kontraproduktiv.

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