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26. Januar 2022 | 21:03 Uhr
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Mailen

Versicherung muss bei Corona-Betriebsschließung nicht zahlen

Urteil Klage Corona Gericht Foto iStock rclassenlayouts
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Interessenbekundungsverfahren Schloss Berge, Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen-Buer besteht die Möglichkeit, das repräsentative Schloss Berge mit Gastronomie, Biergarten und Hotelzimmern zu pachten. Die stilvolle und gehobene Anlage liegt inmitten eines weitläufigen Parks. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren

Wenn Covid-19 nicht explizit im Kleingedruckten aufgelistet ist, muss eine Versicherung nicht für den Schaden einer wegen Corona angeordneten Betriebsschließung aufkommen. Das entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz gegen einen Gastwirt aus Lübeck, der trotz Betriebsschließungsversicherung leer ausging und dies nicht akzeptieren wollte. Leonberger Kreiszeitung

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