Versicherung muss bei Corona-Betriebsschließung nicht zahlen

iStock rclassenlayouts
Letzte Chance: MICE Benchmark Report sichern!
Nur noch für kurze Zeit verfügbar! Erfahren Sie, wie schnell und qualifiziert über 300 Tagungshotels auf Anfragen reagieren. In unserem Report liefern wir außerdem konkrete Vorschläge, um Ihren MICE-Bereich zu optimieren und mehr Umsatz zu generieren. Jetzt kostenlos anfordern!
Wenn Covid-19 nicht explizit im Kleingedruckten aufgelistet ist, muss eine Versicherung nicht für den Schaden einer wegen Corona angeordneten Betriebsschließung aufkommen. Das entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz gegen einen Gastwirt aus Lübeck, der trotz Betriebsschließungsversicherung leer ausging und dies nicht akzeptieren wollte. Leonberger Kreiszeitung