Versicherung muss bei Corona-Betriebsschließung nicht zahlen

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Wenn Covid-19 nicht explizit im Kleingedruckten aufgelistet ist, muss eine Versicherung nicht für den Schaden einer wegen Corona angeordneten Betriebsschließung aufkommen. Das entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz gegen einen Gastwirt aus Lübeck, der trotz Betriebsschließungsversicherung leer ausging und dies nicht akzeptieren wollte. Leonberger Kreiszeitung