Zusätzliche Corona-Hilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Die sogenannte "Starthilfe" richte sich auch an Betriebe des Gastgewerbes in Mecklenburg-Vorpommern, teilte das Wirtschaftsministerium des Landes mit. Es handele sich dabei um eine einmalige Pauschale, die nicht zurückbezahlt werden müsse. Anträge dafür könnten bis zum 28. Februar beim Landesförderinstitut eingereicht werden. Hogapage