Berlin verzichtet auf Gebühr für Außengastronomie
Der Berliner Senat gestattet Gastgebern, ihre Gäste auch weiterhin auf Freiflächen zu bewirten – ohne dafür extra Gebühren zu bezahlen. Die sonst fällige Sondernutzungsgebühr kann von den Bezirksämtern bis Ende des Jahres ausgesetzt werden. Diese Corona-Maßnahme zur Unterstützung der Gastronomiebetriebe wäre sonst Ende Juni ausgelaufen. Hogapage