Köln darf für Bettensteuer Auskunft über Vermieter verlangen
Wenn ein Portal private Unterkünfte listet, muss es Auskunft über seine Kunden geben. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in Münster ist die Stadt Köln berechtigt, Auskunft zu verlangen, um die Bettensteuer einziehen zu können. Eine "erhebliche Anzahl" von Anbietern versteuere die Übernachtungen nicht, heißt es im rechtskräftigen Urteil. Welt