Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern lockern Corona-Regeln
Ab Freitag, 4. März, gilt in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern 3G im Gastgewerbe. Zugelassen sind dann neben Geimpften und Genesenen also auch Menschen mit einem tagesaktuellen Test. Entsprechende Lockerungen wurden von den beiden Landesregierungen geschlossen. Die Maskenpflicht bleibt in beiden Bundesländern bestehen. Zeit (Mecklenburg-Vorpommern), Zeit (Sachsen)