Abmahngründe für den Internetauftritt
Dass Cookie-Banner, Datenschutzerklärung und Impressum Pflichtinhalte sind, ist allseits bekannt. Das Gastgewerbe-Magazin klärt über die Fallstricke dabei auf. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen auf der Webseite verarbeitete personenbezogene Daten verschlüsselt werden. Das erfolgt über SSL- oder TLS-Zertifikate. Man erkennt sie am "s" in der URL (https). Dabei muss der Server, auf dem Website und Datenverarbeitung stattfindet im Geltungsbereich der DSGVO liegen. Das sind im Wesentlichen die Länder der EU. Gastgewerbe Magazin