Antragsfrist für Erstattung von Gema-Gebühren läuft aus
Für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen müssen Betriebe keine Gema-Lizenzgebühren bezahlen. Gezahlte Beträge werden rückerstattet oder mit offenen Forderungen verrechnet. Voraussetzung dafür ist, dass betroffene Unternehmen ihre Betriebsschließungszeiten der Gema melden, für 2020 ist das nur noch bis zum 14. April möglich. Hogapage