Arbeitgeber kann Mitarbeitern Arbeitskleidung vorschreiben
Ob er das darf, hängt im Einzelfall davon ab, inwieweit er ein sogenanntes "berechtigtes Interesse" hat. Der Deutsche Gewerkschaftsbund führt dazu aus, dass dies beispielsweise vorliege, wenn ein Restaurantbetreiber ein einheitliches Auftreten im Service wünscht. Allerdings darf die Kleidung nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Tageskarte