Bei Schwarzarbeit haben Sie keine Gewährleistungsansprüche
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Bei Schwarzarbeit haben Sie keine Gewährleistungsansprüche: Wer Aufträge schwarz, also ohne Rechnung und Zahlung von Mehrwertsteuer, vergibt, hat keinerlei Ansprüche, wenn sich die geleistete Arbeit als mangelhaft erweist. So urteilte jüngst der Bundesgerichtshof. immobilien-zeitung.de