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25. Februar 2014 | 15:15 Uhr
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Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss gelernt sein:

Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss gelernt sein: Ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern benötigen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten. Bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze und -richtlinien drohen Bußgelder und gewerberechtliche Konsequenzen. ahgz.de

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