Die Betriebsrente muss immer im Einzelfall beurteilt werden
Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei Neuverträgen mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrages vom Bruttolohn in die Betriebsrente dazu geben. Arbeitnehmer können maximal 552 Euro im Monat einzahlen. Davon sind bis zu 276 Euro zunächst abgabefrei für die zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings werden bei der späteren Auszahlung Steuern und Sozialabgaben fällig. Tageskarte