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22. September 2021 | 21:53 Uhr
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Mailen

Eine Elementarversicherung deckt nicht alle Wasserschäden ab

Ein typischer Überschwemmungsschaden liegt vor, wenn Grund und Boden überflutet sind und Wasser in das Gebäude eindringt. Versicherungstechnisch sind die Grenzen eng und viele Wasserschäden nicht erfasst. Eine Allgefahren-Deckung greift bei Sturm, Hagel und Wasser als Eis oder Schnee und bei Wasserdampfschäden. Tophotel

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