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12. Oktober 2023 | 07:00 Uhr
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Mailen

Eine Scheidung kann das Unternehmen gefährden

Laut Gesetz sollen die Ehepartner zur Hälfte am Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe teilhaben. Das gilt auch für den Wert eines Unternehmens. Die Zahlung des Zugewinnausgleichs müsse kurzfristig und in bar erfolgen, erklärt Manuela Müller, Rechtsanwältin der Kanzlei Banerjee & Kollegen. Sie schlägt vor, das Unternehmen im Ehevertrag aus dem Vermögensausgleich herauszunehmen. Der Ausgleich solle etwa über Unterhalt oder die Übertragung anderer Vermögenswerte erfolgen. Gastgewerbe Magazin

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