Fallstricke bei Versicherung gegen Einbruchdiebstahl
Ein Versicherungsnehmer trägt bei Einbruchdiebstahl die Beweislast, die durch gute Verträge erleichtert werden kann, erklärt Experte Alexander Fritz. Der Versicherte müsse nur Spuren nachweisen, die auf den Einbruchdiebstahl hinweisen und belegen, dass früher vorhandene Gegenstände fehlten. Falls Ungereimtheiten beim Tathergang nicht geklärt werden könnten, bestehe die Gefahr, dass sie Versicherung nicht zahle. Tophotel