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14. April 2014 | 23:49 Uhr
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Für Azubis ist privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündig

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Für Azubis ist privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Arbeitgeber auch im Wiederholungsfall nicht einfach kündigen darf. Dazu muss er nachweisen, dass von dem Vorgehen eine echte Störungsgefahr für den Betrieb ausgeht. heise.de

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