Für Azubis ist privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündig
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Für Azubis ist privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Arbeitgeber auch im Wiederholungsfall nicht einfach kündigen darf. Dazu muss er nachweisen, dass von dem Vorgehen eine echte Störungsgefahr für den Betrieb ausgeht. heise.de