Tägliche News für die Hotellerie

14. April 2014 | 23:49 Uhr
Teilen
Mailen

Für Azubis ist privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündig

Für Azubis ist privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Arbeitgeber auch im Wiederholungsfall nicht einfach kündigen darf. Dazu muss er nachweisen, dass von dem Vorgehen eine echte Störungsgefahr für den Betrieb ausgeht. heise.de