Tägliche News für die Hotellerie

3. März 2023 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

In diesen Fällen können Sie gegen Gästebewertungen vorgehen

Bewertung Foto iStock Phoenixns

Sie können sich gegen Bewertungen wehren, wenn Tatsachenbehauptungen verbreitet werden, die nachprüfbar unwahr sind. Überdies ist es rechtswidrig einen Hotelaufenthalt zu bewerten, der gar nicht stattgefunden hat. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss in solch einem Fall der Gast oder das Portal beweisen, dass der Besuch real war. Tophotel

Anzeige Reise vor9