In diesen Fällen können Sie gegen Gästebewertungen vorgehen
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iStock Phoenixns
Sie können sich gegen Bewertungen wehren, wenn Tatsachenbehauptungen verbreitet werden, die nachprüfbar unwahr sind. Überdies ist es rechtswidrig einen Hotelaufenthalt zu bewerten, der gar nicht stattgefunden hat. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss in solch einem Fall der Gast oder das Portal beweisen, dass der Besuch real war. Tophotel