Infos zur elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

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"Der Gelbe" ist seit Januar Vergangenheit. An seine Stelle tritt die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU). Jetzt muss der Arzt bei der Krankschreibung die eAU an die jeweilige Krankenkasse übermitteln. Von dort kann der Arbeitgeber oder sein Steuerberater die Bescheinigung abrufen. Das Gastgewerbe Magazin hat ein Whitepaper zum Thema verfasst. Gastgewerbe Magazin