Kündigung im Fall der Insolvenz
Auch bei Insolvenz infolge corona-bedingter Umsatzausfälle muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich ist. Die Rechtsanwälte Manuela Müller und Tim Banerjee empfehlen, einen arbeitsrechtlichen Plan auszuarbeiten, der Vor- und Nachteile des Stellenabbaus in der Restrukturierung miteinander in Einklang bringt und keine "offenen Flanken" in möglichen Gerichtsprozessen zulässt. Pregas