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28. Juli 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Kündigung im Fall der Insolvenz

Auch bei Insolvenz infolge corona-bedingter Umsatzausfälle muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich ist. Die Rechtsanwälte Manuela Müller und Tim Banerjee empfehlen, einen arbeitsrechtlichen Plan auszuarbeiten, der Vor- und Nachteile des Stellenabbaus in der Restrukturierung miteinander in Einklang bringt und keine "offenen Flanken" in möglichen Gerichtsprozessen zulässt. Pregas