"Rabatt oder es gibt eine schlechte Online-Bewertung"
Mit dieser dreisten Forderung werden Hoteliers immer öfter konfrontiert. Ein Erpressungsversuch sollte den Bewertungsportalen umgehend gemeldet werden, wenn möglich noch bevor die schlechte Bewertung dort eingeht. Wenn ein Portal eine Löschung zu Unrecht verweigert, bleibt als nächster Schritt die Abmahnung und als letzter der Gang zum Gericht. AHGZ