Romanzen im Job sind Privatsache
Jüngeren Umfragen zufolge hatte bereits jeder Zweite in Deutschland eine Romanze am Arbeitsplatz, was juristisch erlaubt ist. Ein Düsseldorfer Arbeitsrechtsexperte betont, dass Liebesbeziehungen im Büro per se Privatsache sind. Auch seien untersagende Klauseln im Vertrag oder interne Richtlinien unwirksam. Stört die Liebelei aber die Arbeitsleistung des Paares oder die Teamchemie, darf der Chef "verhältnismäßige" Maßnahmen wie eine interne Versetzung verfügen. Markt und Mittelstand