Saisonbetriebe dürfen Arbeitszeitgrenzen auf zwölf Stunden
Saisonbetriebe dürfen Arbeitszeitgrenzen auf zwölf Stunden anheben: Diese Regelung ist auch für Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie anwendbar. Eine entsprechende offizielle Einordnung vorausgesetzt können Mitarbeiter in Urlaubs- und Ausflugsregionen länger arbeiten. Darauf weist das Sozialministerium Baden-Württemberg hin. Top Hotel