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21. April 2015 | 12:13 Uhr
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Mailen

Saisonbetriebe dürfen Arbeitszeitgrenzen auf zwölf Stunden

Saisonbetriebe dürfen Arbeitszeitgrenzen auf zwölf Stunden anheben: Diese Regelung ist auch für Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie anwendbar. Eine entsprechende offizielle Einordnung vorausgesetzt können Mitarbeiter in Urlaubs- und Ausflugsregionen länger arbeiten. Darauf weist das Sozialministerium Baden-Württemberg hin. Top Hotel