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7. Juli 2014 | 11:05 Uhr
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So können Hoteliers gegen anonyme falsche Bewertungen vorge

So können Hoteliers gegen anonyme falsche Bewertungen vorgehen: Zwar müssen Portale den Verfassernamen nur preisgeben, wenn eine Straftat vorliegt, aber nachweislich nicht korrekte Behauptungen müssen gelöscht werden. Bei Wiederholung kann man bestimmte Aussagen auf eine Blacklist setzen lassen. Voraussetzung sind Screenshots und konkrete Beweise. ahgz.de

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