Steuerfallen bei der Weihnachtsfeier
Unternehmen sollten die 110-Euro-Freibetragsgrenze für Feiern pro Mitarbeiter und Jahr beachten. Bis zu diesem Betrag fallen keine Lohnsteuer und Sozialversicherung an, erklärt Steuerberater Marcel Oberberg. Feiert jedoch ein Partner eines Mitarbeiters mit, müssen die für ihn anfallenden Kosten dem Mitarbeiter zugerechnet werden. Der Freibetrag gilt für maximal zwei Feiern im Jahr. Gibt es nur eine, bleibt es bei einmalig 110 Euro. Gastgewerbe Magazin