Voreingestellte Cookie-Einwilligung ist nicht zulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für das Setzen von Cookies auf Websites die aktive Zustimmung des Nutzers erforderlich ist. Ein voreingestellter Haken zur Einwilligung ist nicht zulässig. Cookies werden verwendet, um den Usern individuell abgestimmte Werbung anzuzeigen. FAZ