Vorsicht bei coronabedingter Steuerstundung
Zur Abmilderung der finanziellen Folgen der Coronapandemie für Unternehmen hat die Finanzverwaltung eine zinslose Stundung für fällige Steuern gewährt. Diese ist zum 30. September ausgelaufen. Wenn die fälligen Beträge nicht gezahlt werden können, droht die Zwangsvollstreckung. Sie kann durch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt verhindert werden. Gastgewerbe Magazin