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10. November 2025 | 15:57 Uhr
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Was auf Speisekarten stehen muss und was nicht

Allergene und Zusatzstoffe müssen in Restaurants klar gekennzeichnet sein, das schreibt eine EU-Verordnung vor. Freiwillige Angaben etwa zu Tierwohl oder Herkunft sind erlaubt, müssen aber dennoch korrekt sein. Der TÜV Süd gibt einen Überblick über gesetzliche Vorgaben und praktische Tipps.

Essen F&B Foto iStock los_angela

Freiwillige Angaben auf Speisekarten müssen nachvollziehbar und korrekt sein

In Restaurants gelten klare Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Allergene und Zusatzstoffe müssen schriftlich ausgewiesen werden. Mündliche Auskünfte reichen nur, wenn ein Rezeptbuch mit einsehbaren Angaben vorliegt. Auch digitale Lösungen wie QR-Codes sind nur zulässig, wenn sie sofort und barrierefrei zugänglich sind.

Freiwillige Angaben mit Verantwortung

Viele Betriebe ergänzen ihre Speisekarten um freiwillige Informationen, etwa zur Herkunft der Zutaten, zur Haltungsform von Tieren oder zur Klimabilanz. Diese Angaben bieten Gästen Orientierung, müssen aber nachvollziehbar und korrekt sein. Irreführende Aussagen können rechtliche Konsequenzen haben, etwa wegen Täuschung oder Wettbewerbsverstößen.

Digitale Speisekarten im Alltag

Digitale Menüs auf Tablets oder per QR-Code sind weit verbreitet. Sie bieten Komfort, erfordern aber auch Sorgfalt. Angaben zu Allergenen und Inhaltsstoffen müssen jederzeit vollständig und aktuell abrufbar sein, unabhängig vom Endgerät oder Standort. Darauf ist insbesondere bei häufig wechselnden Gerichten oder neuen Zutaten wie pflanzlichen Proteinen zu achten.

Hygiene bleibt Grundvoraussetzung

Neben der Speisekarte ist die hygienische Verarbeitung entscheidend. Betriebe müssen Maßnahmen einhalten, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Der TÜV Süd unterstützt mit Hygieneaudits, bei denen auch die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit überprüft werden. "Regelmäßige Prüfungen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Vertrauen zu stärken", sagt Andreas Daxenberger vom TÜV Süd.

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