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20. Juli 2026 | 20:22 Uhr
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Was Unternehmen nach dem Insolvenzantrag tun sollten

Nach dem Insolvenzantrag beginnt eine entscheidende Phase, sagt Stephanie Hotopp, Rechtsanwältin, Insolvenzverwalterin und Partnerin bei der Kanzlei Voigt Salus. Der vorläufige Insolvenzverwalter nimmt meist binnen eines Tages Kontakt auf, prüft Liquidität, Geschäftsmodell und Fortführungschancen. Unternehmen sollten Unterlagen wie Bilanzen, Bankdaten und Vertragsübersichten bereithalten. Zahlungen dürfen nicht mehr eigenmächtig erfolgen, sondern nur in Abstimmung mit dem Verwalter. Mitarbeiter und wichtige Geschäftspartner sollten früh informiert werden. Transparenz und Zusammenarbeit helfen, den Betrieb zu stabilisieren und die Grundlage für eine Sanierung zu schaffen. Gastgewerbe-Magazin

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