Wie sich Gastgeber gegen negative Bewertungen wehren können
Es lohnt sich fast immer zu kämpfen, denn es gibt einen Unterschied zwischen Meinung und unwahrer Behauptung von Tatsachen. Letztere ist laut Jurist Setzer-Rubruck anfechtbar. Die Beweislast liege bei den Verfassern, daher sollten Gastgeber zunächst den Kontakt suchen. Wenn das nicht fruchtet, sind Portalbetreiber die Ansprechpartner. Bei Verleumdung gilt es, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Hogapage