Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen hat der Gesetzgeber verbindliche Vorgaben zur Cybersicherheit geschaffen. Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) sieht jedoch erhebliche Unklarheiten für die Pflegebranche. Vor allem die Abgrenzung zwischen Grundpflege und Gesundheitsdienstleistungen bleibt offen. Der Verband fordert Nachbesserungen, um Rechtssicherheit zu schaffen.