Das Amtsgericht München hat einen Reiseveranstalter nach einer Evakuierung auf der griechischen Insel Rhodos zu einer Reisepreisminderungs-Zahlung verurteilt, die über das Maß der vom Veranstaltern angebotenen Entschädigung hinausgeht. Dass der Kläger mit seiner Familie Opfer des streitgegenständlichen Waldbrandes geworden sei, gehöre nicht mehr zu seinem allgemeinen Lebensrisiko, so die Begründung.