Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Flugreisende bei Verspätungen keinen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie sich nicht zur Abfertigung an den Flughafen begeben haben. Darüber hinaus haben Passagiere laut EuGH auch dann keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie sich nach der Information zu dem verspäteten Flug selbst einen Flug buchen, der mit weniger als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommt.