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15. Juli 2025 | 07:00 Uhr
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Mailen

Nächtliche Nager kommen Hotelier teuer zu stehen

Wenn’s nachts im Hotelzimmer raschelt, kratzt und klopft, ist das meist nicht im Sinne des ruhebedürftigen Gastes und kann später mitunter die Gerichte beschäftigen. Eine deutsche Familie wurde jedenfalls in ihrem Hotelzimmer auf Kreta derart von engagierten Nagetieren um ihren Schlaf gebracht, dass sie den Veranstalter kurzerhand verklagten. Das Amtsgericht München sprach den aufgeweckten Urlaubsgästen jetzt tatsächlich stattliche 684 Euro Minderung zu. Die Position "entgangene Urlaubsfreude" wurde dabei im Verfahren vom Richter ausgespart. Schließlich, so das Gericht, sei die Reise "tagsüber mangelfrei" gewesen. Kein Wunder, da mussten sich ja die fleißigen Nager von ihrer nächtlichen Arbeit ausruhen... Touristik Aktuell

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