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22. Juli 2015 | 12:38 Uhr
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Arbeitsministerium will Aufzeichnungspflicht für Mindestloh

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Arbeitsministerium will Aufzeichnungspflicht für Mindestlohn schon ab August lockern: Haben Mitarbeiter ein Jahr lang monatlich 2.000 Euro brutto oder mehr verdient, entfällt die Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Bei Mini-Jobbern und Saisonkräften soll es bei der Schwelle von 2.958 Euro bleiben. AHGZ

 

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