Arbeitsministerium will Aufzeichnungspflicht für Mindestloh
Arbeitsministerium will Aufzeichnungspflicht für Mindestlohn schon ab August lockern: Haben Mitarbeiter ein Jahr lang monatlich 2.000 Euro brutto oder mehr verdient, entfällt die Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Bei Mini-Jobbern und Saisonkräften soll es bei der Schwelle von 2.958 Euro bleiben. AHGZ