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4. August 2021 | 16:46 Uhr
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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Flutopfer

Insolvenz
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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

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Das Kabinett hat sich für eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende Oktober ausgesprochen. Sie soll für Betriebe gelten, die infolge der Flut im Juli unverschuldet in Existenznot geraten sind und tragfähige Geschäftsmodelle haben. Eine Verlängerung bis Ende März ist wahrscheinlich. Der Bundestag muss noch zustimmen. Spiegel

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