Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Flutopfer
Das Kabinett hat sich für eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende Oktober ausgesprochen. Sie soll für Betriebe gelten, die infolge der Flut im Juli unverschuldet in Existenznot geraten sind und tragfähige Geschäftsmodelle haben. Eine Verlängerung bis Ende März ist wahrscheinlich. Der Bundestag muss noch zustimmen. Spiegel