Dehoga will Überbrückungshilfe bei freiwilliger Schließung
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"Ab der Auflage von 2G muss es so sein, dass ein Betrieb freiwillig komplett schließen kann und dann die volle Kostenerstattung durch die Überbrückungshilfe bekommt", sagt Thomas Geppert, Chef des Dehoga Bayern. Er fordert auch, dass diese Regelung nicht nur für die Überbrückungshilfe IV von Januar bis März, sondern auch rückwirkend für die Überbrückungshilfe III Plus gelten soll. AHGZ