EU erlaubt Ländern Einschränkung der Ferienvermietung
Staaten der Europäischen Union dürfen Plattformen wie Airbnb die Vermietung von Wohnraum verbieten, wenn Wohnungsmangel herrscht und die Gesetzgeber dabei nicht unverhältnismäßig agieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) anhand eines Streitfalls in Paris entschieden. Tagesschau