EuGH stimmt IHA-Position im Fall Booking zu
Deutsche Hotels dürfen wohl bald hierzulande gegen Booking klagen und müssen sich nicht vor einem Amsterdamer Gericht gegen missbräuchliches Marktverhalten wehren. Der Hotelverband Deutschland (IHA) lässt diese Frage in einem Musterverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof klären. In dem Fall geht es um eine von Booking gestartete Rabattaktion, die wohl ohne Zustimmung oder Kenntnis des Hotels erfolgt war. AHGZ