Gericht gewährt Mietminderung wegen Lockdown

iStock/utah778
Cash war gestern?
In Folge #118 von „ETL ADHOGA informiert“ spricht Erich Nagl mit Steuerberater Sebastian Schmidt über aktuelle Pflichten zur Kassenführung, Kartenzahlung & Co. – kompakt, praxisnah und relevant für die Hotellerie!
Das Landgericht München hat die Klage eines Vermieters in wesentlichen Punkten abgewiesen und einem Möbelgeschäft eine deutliche Mietminderung wegen der Nutzungseinschränkung in der Corona-Pandemie zugesprochen. Der Juraprofessor Clemens Engelhardt hält die Entscheidung auf das Gastgewerbe übertragbar. AHGZ