Gericht gewährt Mietminderung wegen Lockdown
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Das Landgericht München hat die Klage eines Vermieters in wesentlichen Punkten abgewiesen und einem Möbelgeschäft eine deutliche Mietminderung wegen der Nutzungseinschränkung in der Corona-Pandemie zugesprochen. Der Juraprofessor Clemens Engelhardt hält die Entscheidung auf das Gastgewerbe übertragbar. AHGZ