Gericht in Niedersachsen bestätigt Beherbergungsverbot

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Cash war gestern?
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hält wegen des aktuellen Infektionsgeschehens die Voraussetzungen für das Beherbergungsverbot und die Schließung der Gastronomie weiterhin für gegeben und hat deswegen Anträge gegen diese Maßnahmen in einem Eilbeschluss abgelehnt. Tophotel