Gericht kippt auch Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein
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Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat zwei Eilanträgen stattgegeben und das Beherbergungsverbot für Touristen aus inländischen Corona-Risikogebieten außer Vollzug gesetzt. Das gelte solange, bis es zu einer Entscheidung in der Hauptsache komme, erklärte das Gericht. Die bisherige Regelung verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Überdies müssten schwere wirtschaftliche Nachteile für die Hotels abgewendet werden. Süddeutsche